behandeln (zum Ganzen MAIER PHILIPP, Die konkrete Berechnung von Kinderunterhaltsbeiträgen, in: FamPra.ch 2020, 314 ff., S. 373). Der unterhaltspflichtige Elternteil darf auch in einer Patchworksituation nur die Sicherung des Existenzminimums für seine eigene Person beanspruchen, nicht aber für seine zweite Familie. Es dürfen weder kinderbezogene Positionen der im gleichen Haushalt wohnenden Kinder noch allfällige Unterhaltsbeiträge einbezogen werden. Reichen die vorhandenen Mittel nicht zur Deckung des Bedarfs aller Kinder aus, erfolgt die Verteilung des Mankos auf alle Kinder, und die Folgen müssen damit von allen betroffenen Familien mitgetragen werden.