Aus den vorhandenen Mitteln ist grundsätzlich zuerst der Barunterhalt der Kinder, sodann der Betreuungsunterhalt für die Kinder, ein allfälliger Überschussanteil und am Schluss ein allfälliger (nach-)ehelicher Unterhalt zu bezahlen. Werden in mehreren Haushalten mehrere Kinder des gleichen Elternteils nach unterschiedlichen Konzepten betreut (Selbst- und/oder Fremdbetreuung) und liegt ein Mankofall vor, dürfen die Fremdbetreuungskosten nicht zum Barbedarf des Kindes gerechnet werden, sondern sind rechnerisch wie Betreuungsunterhalt zu - 16 -