3.2.2.3. Gemäss Ziff. I SchKG-Richtlinien beträgt der Grundbetrag für einen alleinstehenden Schuldner Fr. 1'200.00, für einen alleinstehenden Schuldner in Haushaltsgemeinschaft mit erwachsenen Personen Fr. 1'100.00 und für ein Ehepaar, zwei in einer eingetragenen Partnerschaft lebende oder eine dauernde Hausgemeinschaft bildende erwachsene Personen Fr. 1'700.00.