Anlässlich der Befragung vom 3. August 2021 sagte der Beklagte sodann aus, auf dem Bau temporär, wenn es Arbeit habe, zu arbeiten, für einen Stundenlohn von Fr. 26.75 (act. 32). Ginge man von 21.75 Arbeitstagen à 8.4 Stunden aus, ergäbe dies einen Bruttolohn von gerundet Fr. 4'887.00. Da er aber in den Monaten Juni und Juli während ca. 2 Wochen nicht gearbeitet hat, ist es angebracht, davon bloss 75 % (1.5 Monate von 2 Monaten) zu berücksichtigen, was einem Bruttolohn von gerundet Fr. 3'665.00 entspricht. Unter Berücksichtigung der Sozialabzüge ist es damit angebracht, insgesamt für die Phase 2 von einem Nettolohn von Fr. 3'000.00 auszugehen.