Auch die Feststellungen der Vorinstanz zur Höhe des Lohns des Beklagten für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Mai 2021 auf dem Bauernhof sind zutreffend. Denn auf dem Lohnausweis für die Periode vom 1. Mai 2021 bis 31. Mai 2021 (Beilagen zur Verhandlung vom 3. August 2021) ist ein Nettolohn von Fr. 15'353.00 ausgewiesen, was auf fünf Monate verteilt einem durchschnittlichen Nettolohn von Fr. 3'070.60 (= Fr. 15'353.00 / 5 Monate) entspricht. Anlässlich der Befragung vom 3. August 2021 sagte der Beklagte sodann aus, auf dem Bau temporär, wenn es Arbeit habe, zu arbeiten, für einen Stundenlohn von Fr. 26.75 (act. 32).