3.1.3. Mit der Berufung bringt die Berufungsklägerin vor, die Vorinstanz habe sich nicht dazu geäussert, ob dem Beklagten ein hypothetisches Einkommen anzurechnen sei. Damit habe die Vorinstanz den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Der Beklagte habe seit anfangs November 2019 gewusst, dass er den Führerschein verlieren werde, und hätte entsprechend umdisponieren können und müssen, um ein gleichwertiges Lohneinkommen sicherzustellen. Dem Beklagten wäre es zumutbar gewesen, bspw. auf der Baustelle eine temporäre Anstellung anzunehmen und mindestens Fr. 4'500.00 netto zu verdienen.