Aus den vom Beklagten eingereichten Belegen ergebe sich, dass er vom 1. Januar 2021 bis 31. Mai 2021 auf dem Bauernhof durchschnittlich Fr. 3'070.60 verdient habe. Für die Monate Oktober 2020 bis Juni 2021 werde ihm ein Einkommen von Fr. 3'000.00 angerechnet, dies auch im Anbetracht dessen, dass er ca. zwei Wochen keinen Job ausgeübt habe (angefochtener Entscheid E. 4.3.2.2).