worden. Nach Wiedererlangung des Führerausweises möchte er wieder als Lastwagenchauffeur arbeiten. Nach dem Führerausweisentzug habe er auf einem Bauernhof gearbeitet bis Ende Mai 2021. Jetzt arbeite er auf dem Bau. In der Zwischenzeit habe er ca. zwei Wochen nicht gearbeitet. Er habe in der kurzen Zeit, als er arbeitslos gewesen sei, nie Arbeitslosengelder bezogen. Er habe sich zwar angemeldet, aber nichts erhalten. Aus den vom Beklagten eingereichten Belegen ergebe sich, dass er vom 1. Januar 2021 bis 31. Mai 2021 auf dem Bauernhof durchschnittlich Fr. 3'070.60 verdient habe.