Für die Bestimmung des Barunterhaltes des Kindes ist grundsätzlich die zweistufige Methode mit Überschussverteilung zur Anwendung zu bringen. Bei dieser Methode werden zum einen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel festgestellt; hierfür sind in erster Linie die effektiven und hypothetischen Einkommen relevant. Zum anderen wird der Bedarf der von der Unterhaltsberechnung betroffenen Personen ermittelt.