Eine Verfahrensbeteiligung ist ohne Durchführung eines separaten Sühnversuchs möglich – sei es durch streitgenössische Nebenintervention oder durch Parteibeitritt –, sodass im Ergebnis nachträglich dieselbe Situation entsteht, wie wenn von Anfang an gemeinsam geklagt worden wäre (zum Ganzen ZOGG SAMUEL, Selbständige Unterhaltsklagen mit Annexentscheid über die weiteren Kinderbelange – verfahrensrechtliche Fragen, FamPra.ch 2019, 1 ff., S. 21 f.).