hyp. monatliches Nettoeinkommen ab 11. Mai 2034 (100 % Pensum) Fr. 3'200.00 (inkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Kinderzulagen) 5. Weitergehende oder anderslautende Anträge werden abgewiesen. 6. 6.1. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr für das Dispositiv von Fr. 800.00 und den vorbehaltenen Kosten für die Begründung von Fr. 265.00, insgesamt Fr. 1'065.00, werden der Klägerin und dem Beklagten hälftig, also je mit Fr. 532.50, auferlegt.