1. Es sei der Kindsvater zu verpflichten, der Kindsmutter an den Unterhalt der gemeinsamen Tochter B., geb. […], rückwirkend ab 01.03.2020 bis zur Volljährigkeit oder dem Abschluss der Erstausbildung monatlich vorschüssig auf den ersten eines jeden Monats CHF 2'251.00 (davon CHF 1'477.00 Betreuungsunterhalt) zzgl. allfällig bezogener Kinderzulagen, zu bezahlen. 2. Es sei die gemeinsame Tochter B., geb. […], unter die alleinige elterliche Sorge der Kindsmutter zu stellen.