212 ZPO fällen könne. Das Schlichtungsgesuch der Klägerin wurde dem Beklagten mit dieser Verfügung zugestellt. Diese Vorladung/Verfügung wurde dem Beklagten am 3. Februar 2022 am Schalter der Post in Oberentfelden zugestellt. 2.2. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vor dem Präsidium des Arbeitsgerichts des Bezirksgerichts Aarau am 14. März 2022 war einzig die Klägerin anwesend. Die Präsidentin stellte fest, dass der Beklagte der Schlichtungsverhandlung unentschuldigt ferngeblieben ist. Alsdann fand die Befragung der Klägerin statt.