1. Die Klägerin stellte am 21. Januar 2022 beim Präsidium des Arbeitsgerichts des Bezirksgerichts Aarau als zuständige Schlichtungsbehörde in einer arbeitsrechtlichen Streitsache folgende Anträge: " 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von CHF 1'981.10 (brutto) zu bezahlen. 2. Sofern es zu keiner Einigung kommt, sei der Entscheid durch die Schlichtungsbehörde zu treffen. 3. Unter Kostenfolgen zu Lasten der beklagten Partei."