Die Klägerin, die nicht die Mutter der Beklagten 2 ist, und der Beklagte 1 unterhalten seit dem November 2017 eine Beziehung. Im März 2019 erfuhr die Klägerin, dass sie vom Beklagten 1 schwanger war. Am 5. Juli 2019 heirateten die Klägerin und der Beklagte 1. Am tt.mm.jjjj kam das gemeinsame Kind der Klägerin und des Beklagten 1 (G.) zur Welt. 2. 2.1. Mit Klage vom 24. September 2019 (Postaufgabe: 25. September 2019; Posteingang: 26. September 2019) stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Bremgarten, Präsidium des Familiengerichts, folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Vaterschaft von B. zu C. ist aufzuheben. 2. Die Verfahrenskosten soll B. bezahlen."