5. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 3'830.00 b) den Kosten der Beweisführung von Fr. 129.60 c) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 2'452.63 Total Fr. 6'412.23 Die Gerichtskosten von Fr. 6'412.23 werden der Klägerin auferlegt. Sie werden mit dem Vorschuss der Klägerin von Fr. 2'600.00 verrechnet. Die Klägerin hat dem Gericht Fr. 3'812.23 nachzuzahlen. 6. 6.1. [unverändert]