ordentlichen oder vereinfachten Verfahren beträgt in vermögensrechtlichen Streitsachen bei einem vorinstanzlichen Streitwert von Fr. 22'309.45 gemäss § 3 Abs. 1 lit. a Ziff. 3 AnwT Fr. 5'196.40 (Fr. 1'850.00 + 15% des Streitwerts). Es sind Zuschläge für die Duplik vom 30. September 2019 (20%), die Eingaben vom 15. Januar 2020, 21. September 2020, 2. Dezember 2020, 10. Dezember 2020, 4. Oktober 2021 sowie 10. Dezember 2021 (je 5%) sowie die Teilnahme an der Verhandlung vom 22. November 2021 (30%) zu gewähren. Die übrigen Eingaben sind zufolge fehlender Notwendigkeit nicht zu entschädigen (§ 6 Abs. 3 AnwT).