4.4.3. Von den verschiedenen geltend gemachten Sorgfaltspflichtverletzungen behauptet die Klägerin einzig in Bezug auf das fehlende «Ranking» und die fehlenden früheren Bewertungen einen Kausalzusammenhang zum behaupteten Schaden und damit sämtliche Haftungsvoraussetzungen gemäss Art. 398 Abs. 1 i.V.m. Art. 97 OR. Der Klägerin gelingt es jedoch nicht zu beweisen, dass die Beklagte verpflichtet war, die Vermieter oder die Mietobjekte auf ihrer Plattform zu bewerten und eine Rangliste zu führen.