4.4. 4.4.1. Die Klägerin machte im vorinstanzlichen Verfahren ausserdem geltend, die Beklagte halte bei der Auswahl von Vermieter und Mietobjekt unter dem Menü «Unser Konzept» ein Ranking- und Bewertungs-System für die vermittelten Unterkünfte fest. Am 17. August 2018 sei im Internet keinerlei Ranking für die Villa L. gefunden worden. In Anbetracht des Zustands der Villa bestünden berechtigte Zweifel daran, dass der Vermieter sorgfältig ausgesucht worden sei.