3.5.2. Die Beklagte behauptete, mit dem Zugriff auf ihre Website (www.booking.com) und der Nutzung der Plattform und/oder dem Abschluss einer Buchung stimme der Nutzer der Geltung ihrer AGB (Klageantwortbeilage [KAB] 1) zu. Die AGB würden den Nutzern der Plattform vor der Durchführung der Reservierung bereitgestellt, seien jederzeit einsehbar und stünden diesen zum Herunterladen zur Verfügung. Bevor der Nutzer die Reservation verbindlich abschliesse, werde er informiert, dass er durch die Bestätigung der Reservation ihre AGB sowie die AGB des Vermieters akzeptiere und daran gebunden sei. So sei auch die Klägerin informiert worden.