2. Zwischen den Parteien ist unbestritten, dass die Klägerin am 7. Februar 2018 über die Beklagte die « […] Villa L. […] » in Miami für die Zeit vom 17. bis 27. Juli 2018 zu einem Preis von USD 18'000.00 gebucht hat (Klagebegründung Rz. 8; Klageantwort Rz. 77). 3. 3.1. Strittig ist zunächst, was für ein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien zustande gekommen ist und damit einhergehend aus welchem Rechtsgrund ein Anspruch der Klägerin gegenüber der Beklagten zu prüfen ist.