2. Die Beklagte 2 [Beklagte] wird verpflichtet, der Klägerin US $ 20'840.00 zzgl. Zins zu 5 % seit 17. August 2018 zu bezahlen. 3. Soweit mehr oder anderes verlangt wird, wird die Klage der Klägerin abgewiesen. 4. Die Beklagte 2 hat der Klägerin die Hälfte der Pauschale für das friedensrichterliche Schlichtungsverfahren von Fr. 300.00, d.h. Fr. 150.00, zu ersetzen.