1.7. Am 22. November 2021 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Laufenburg mit Befragung der Zeugen G., A.C., B.C. und H. sowie der Parteien (I. für die Beklagte, Dr. J. für die Booking.com (Schweiz) AG) statt. 1.8. Mit Verfügung vom 29. November 2021 wurde eine schriftliche Auskunft bei der M. AG eingeholt. Diese wurde am 22. Dezember 2021 erstattet. 1.9. Mit Urteil vom 17. März 2022 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Laufenburg: 1. Die Klage gegen die Beklagte 1 [Booking.com (Schweiz) AG] wird mangels Passivlegitimation abgewiesen.