1.1 CHF 20'768.20 (Rückerstattung Mietzins für die Villa L.) 1.2 CHF 1'541.25 (vermögenswert-vernichtete Urlaubstage) 1.1 und 1.2 zuzüglich Verzugszinsen von 5% ab dem 17.8.2018 2. eventualiter sei die Klageforderung Ziffer 1.1 hiervor in US-$ 20'840 zu erstatten, ebenso zuzüglich Verzugszinsen von 5% seit dem 17.8.2018; unter Kosten und Entschädigungsfolgen inkl. CHF 300 Schlichtungsverfahren zulasten der dafür solidarisch haftbar zu erklärenden Beklagten. 1.3. Mit Klageantwort vom 29. April 2019 beantragten die Beklagten die vollumfängliche Abweisung der Klage unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin.