Nachdem sie sich aber ausführlich dazu geäussert hat, ist sie mit ihren Einwendungen zu hören und sind diese zunächst auf ihre Begründetheit zu prüfen, bevor eine amtswegige Ermittlung in Betracht gezogen wird. Ob entsprechende Überlegungen stattgefunden haben, ist ungewiss. Der angefochtenen Verfü- - 12 -