Im Rahmen dieses Scheidungsverfahrens seien Aussagen des Klägers über seine Berufsauslagen gemacht worden. Das Arbeitsgericht habe deshalb die entsprechende Akte betreffend das Ehescheidungsverfahren [...] als ergänzendes Beweismittel zur Frage der örtlichen Zuständigkeit beizuziehen. Den Parteien werde mit separater Verfügung Frist angesetzt, um zum Inhalt der Verfahrensakte [...] Stellung zu nehmen.