3. 3.1. Am 20. April 2022 erhob der Kläger beim Obergericht des Kantons Aargau fristgerecht Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung des Arbeitsgerichts Bremgarten vom 8. April 2022 (VZ.2021.20) inklusive der darin getroffenen Anordnungen seien aufzuheben. 2. Die Vorinstanz sei anzuweisen, das Verfahren ohne Beizug der Akten aus dem Scheidungsverfahren [...] fortzuführen.