2. Den Parteien wird mit separater Verfügung die Verfahrensakte [...] zugestellt und Frist zur allfälligen Stellungnahme zum Inhalt dieser Verfahrensakte angesetzt." 2.2. Mit Eingabe vom 14. April 2022 teilte der Kläger dem Gerichtspräsidenten schriftlich mit, dass er beabsichtige, gegen den Aktenbeizug ein Rechtsmittel zu erheben. Dies mit der Begründung, dass der Inhalt der Akten (Scheidung) persönlich sei und die Arbeitgeberin nichts angehe. Er ersuchte, die Verfügung vom 8. April 2022 in Wiedererwägung zu ziehen und auf den Aktenbeizug zu verzichten. -3-