Gegenstand Verfügung des Bezirksgerichts Bremgarten, Arbeitsgericht, vom 8. April 2022 betreffend Aktenbeizug im vereinfachten Verfahren (Arbeitsvertrag) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der Kläger reichte am 10. Juni 2021 beim Bezirksgericht Bremgarten, Arbeitsgericht, eine arbeitsrechtliche (Teil-)Klage ein. 1.2. Mit Klageantwort vom 15. September 2021 stellte die Beklagte unter anderem den Verfahrensantrag, dass das Verfahren aus prozessökonomischen Gründen zunächst auf die Frage der örtlichen Zuständigkeit zu beschränken sei.