4. Der Beklagte verpflichtet sich, den Klägern bis 30. November 2021 Fr. 1'000.00 an die Rechnung von D. vom 19. Juni 2017 zu bezahlen. Nach Zahlungseingang ziehen die Kläger die Betreibung Nr. XXX gegen den Beklagten innert 20 Tagen zurück. Bezahlt der Beklagte den Betrag von Fr. 1'000.00 nicht innert Frist, so gilt der Rechtsvorschlag im Umfang von Fr. 1'000.00 als zurückgezogen.