Sofern keine Einigung erzielt werden kann, verpflichten sich die Parteien dem Gericht bis 20. Dezember 2021 eine entsprechende schriftliche Rückmeldung zu machen. Diesfalls sind die schriftlichen Schlussvorträge bis 14. Januar 2022 (nicht erstreckbar) beim Gericht einzureichen. Das Gericht entscheidet über die Begehren im Zusammenhang mit der Schwarzföhre.