Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. B. und A. (nachfolgend: Kläger) reichten am 14. November 2018 beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Rheinfelden Klage gegen C. (nachfolgend: Beklagter) ein, mit dem Antrag, der Beklagte sei zur Zahlung von Fr. 1'231.20 zzgl. 5 % Zins seit 31. Juli 2017 und den Betreibungskosten von Fr. 93.30 zu verpflichten und es sei der in der Betreibung Nr. XXX des Betreibungsamtes Z. erhobene Rechtsvorschlag zu beseitigen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWSt) zu Lasten des Beklagten.