könne. Zwischenzeitlich würde aber die 30-jährige Klagefrist ablaufen. Schliesslich bringen die Kläger vor, im Sinne der Verfahrensökonomie sei entweder im Rahmen des laufenden Beschwerdeverfahrens die Grundsatzfrage materiell zu prüfen, oder es werde das Beschwerdeverfahren ausgesetzt, bis die Vorinstanz aufgrund der neuen Erkenntnis der Rechtskraft der vorläufigen Unterschutzstellung über die definitive Sistierung entschieden habe, worauf das Beschwerdeverfahren (mit oder ohne nochmalige Beschwerde) wieder aufgenommen und mittels materiellem Entscheid über die Grundsatzfrage abgeschlossen werden könne.