3. 3.1. Gegen diese Verfügung reichten die Kläger mit Eingabe vom 7. April 2022 (Postaufgabe: 8. April 2022) beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde ein und beantragten die Aufhebung des Entscheids sowie die gemeinsame Weiterführung des Verfahrens mit dem abgetrennten Verfahren VZ.2022.24, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 3.2. Mit Eingabe vom 5. Mai 2022 erstattete der Beklagte eine Beschwerdeantwort und beantragte die Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.