2.8. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Baden verfügte am 28. März 2022: " 1. Das Verfahren betreffend Rechtsbegehren Ziff. 1 der Klage vom 14. Juli 2021 wird separat als Verfahren VZ.2022.24 fortgeführt. 2. Das nach der Trennung verbleibende Verfahren – beschränkt auf Rechtsbegehren Ziff. 2 der Klage vom 14. Juli 2021 – wird bis zum Entscheid über das Gesuch um vorsorgliche Unterschutzstellung des Mammutbaums sistiert."