Gegenstand Verfügung des Bezirksgerichts Baden, Präsidium des Zivilgerichts, vom 28. März 2022, betreffend Verfahrenssistierung / -vereinigung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien sind Eigentümer zweier benachbarter Grundstücke an der X- Strasse in Q. 2. 2.1. Mit Klage vom 14. Juli 2021 beantragten die Kläger beim Bezirksgericht Baden, Präsidium des Zivilgerichts: " 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, innert 60 Tagen seit Rechtskraft des Urteils seine Bambushecke entlang der Grenze zur Liegenschaft der Kläger zu entfernen.