Hierzu gehört auch die Ziff. 2.4, die explizit die Modalitäten der Nutzung und die Kostentragung der Ferienwohnung in Q. regelt – eine Regelung der Verteilung von Einnahmen war nicht - 14 - notwendig, da die Parteien mit der Ferienwohnung in Q. gerade keine Einnahmen erzielten.