Im Dezember 2019 habe die Beklagte ihre Kostenbeiträge für die Ferienwohnung in Q. unvermittelt und unbegründet eingestellt und seither trotz Aufforderung nie mehr geleistet. Ihr sei daraufhin mitgeteilt worden, dass ihr Kostenanteil künftig aus ihrem Anteil an den Nettomietzinsen von akonto Fr. 2'000.00 pro Monat geleistet würde. Letztlich habe der Kläger dann auch monatlich zusätzliche Fr. 1'200.00 auf das gemeinsame Liegenschaftskonto für die Ferienwohnung Q. bezahlt und dies von den an die Beklagte geschuldeten Fr. 2'000.00 abgezogen, sodass ihr nur noch Fr. 800.00 pro Monat ausbezahlt worden seien (Beschwerdeantwort S. 6).