125 OR vorliege (angefochtener Entscheid E. 4.3.9), seien die Voraussetzungen einer Verrechnung allesamt erfüllt. Demnach sei die mit Zahlungsbefehl vom 11. August 2020 in der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamts Lupfig in Betreibung gesetzte Forderung von Fr. 9'600.00 nebst Zins von 5 % seit dem 1. April 2020 im Umfang von Fr. 2'400.00 durch Tilgung sowie im Umfang von Fr. 7'200.00 durch Verrechnung untergegangen und bestehe nicht mehr. Demnach sei das Betreibungsamt Lupfig anzuweisen, die entsprechende Betreibung aufzuheben und den entsprechenden Eintrag zu löschen (angefochtener Entscheid E. 4.3.10).