" 1. In Gutheissung der Beschwerde seien die Ziffern 1 bis 4 des angefochtenen Urteils des Bezirksgerichts Brugg, Zivilgerichtspräsidium, vom 20. Januar 2022 vollumfänglich aufzuheben und durch folgende Bestimmungen zu ersetzen: -6- '1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die mit Entscheid vom 9. August 2021 in der Betreibung Nr. [...] vorläufig angeordnete Einstellung wird aufgehoben und das Betreibungsamt Lupfig wird angewiesen, das Betreibungsverfahren fortzusetzen.