2.3. Mit Klageantwort vom 24. Februar 2021 beantragte die Beklagte, die Klage kostenfällig abzuweisen. 2.4. Mit Replik vom 8. April 2021 hielt der Kläger an seinen Begehren und mit Duplik vom 3. Mai 2021 die Beklagte an ihrem Antrag auf kostenfällige Abweisung der Klage fest. -5- 2.5. Mit Entscheid vom 9. August 2021 im Verfahren SZ.2021.5 bestätigte das Bezirksgericht Brugg, Präsidium des Zivilgerichts, seine mit Verfügung vom 24. Februar 2021 superprovisorisch angeordnete Einstellung der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamts Lupfig.