1.3. Am 17. Januar 2019 reichte die Beklagte im Verfahren OF.2019.8 vor dem Bezirksgericht Brugg die Scheidungsklage ein. Das Scheidungsverfahren ist noch rechtshängig. 1.4. Mit Gesuch vom 3. September 2019 beantragte die Beklagte im Verfahren SF.2019.37 vor dem Bezirksgericht Brugg, Präsidium des Familiengerichts, eine Abänderung der im Rahmen des Eheschutzverfahrens genehmigten Vereinbarungen. Mit Entscheid vom 25. Mai 2020 wies das Bezirksgericht Brugg, Präsidium des Familiengerichts, das Gesuch ab. Das Obergericht des Kantons Aargau wies die dagegen erhobene Berufung der Beklagten im Verfahren ZSU.2020.182 mit Entscheid vom 2. November 2020 ab.