1.2 Der Gesuchsteller verpflichtet sich, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt ab 1. Januar 2017 monatlich vorschüssig einen Unterhaltsbetrag von Fr. 4'500.00 zu bezahlen. Zusätzlich wird der Gesuchstellerin ab 1. Januar 2017 monatlich vorschüssig aus den Erträgen der gemeinsamen Liegenschaften ein Betrag von Fr. 2'000.00 überwiesen. Der Gesuchsteller garantiert die Leistung dieses Betrages erforderlichenfalls aus seinen eigenen Einnahmen.