Auch wenn die von der Beklagten im Konkurs bzw. zwecks Erlangung von dessen Widerruf vorgenommene Zahlung der von der Klägerin eingegebenen Konkursforderung von Fr. 18'447.59 (Beilage 10 zur beklagtischen Eingabe vom 9. Dezember 2021) den von der Klägerin im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Forderungsbetrag von Fr. 17'153.89 übersteigt, -8-