3 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 5. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." -5- 3. 3.1. Gegen diesen ihr am 15. Februar 2022 in motivierter Fassung zugestellten Entscheid erhob die Beklagte am 17. März 2022 fristgerecht Berufung mit folgenden Anträgen: