2.4. Anlässlich der auf den 13. Februar 2019 verschobenen Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht (Arbeitsgericht) Zurzach, zu der die Beklagte unentschuldigt nicht erschien, wurden ein Zeuge (D.) sowie die Klägerin befragt. Sodann erstattete diese eine mündliche Stellungnahme zum Beweisergebnis und zur Sache. -3- 2.5. 2.5.1. Nach Eröffnung des Konkurses über die Beklagte am 4. Juli 2019 (14.00 Uhr) durch das Obergericht des Kantons Zürich sistierte das Gerichtspräsidium Zurzach das Verfahren in Anwendung von Art. 207 SchKG (Verfügung vom 15. Juli 2019).