Weiter kann den WhatsApp-Nachrichten entnommen werden, dass der Kläger bemüht war, die Beklagte über seinen Gesundheitszustand auf dem Laufenden zu halten. Auch wenn er am Freitag und Samstag, 13. bzw. 14. September 2019, davon ausgegangen zu sein scheint, bis Sonntag könnte alles wieder «normal» und er am Montag wieder arbeitsfähig sein (Duplikbeilage 1), kann aus daraus nicht abgeleitet werde, dass es tatsächlich auch so kam. Was die Zeugenaussagen angeht, sagte M. zwar aus, der Kläger sei am 16. September 2019 umgezogen und bei guter Gesundheit zur Arbeit erschienen (Protokoll act.