Vorliegend habe der Arzt zudem einzig auf die Angaben des Klägers abstellen können. Dabei könne ein Arzt insbesondere bei Schmerzen nicht einschätzen, ob der Patient lüge oder übertreibe. Fraglich sei weiter, ob ein Chirurg angesichts der Tatsache, dass der Kläger eine blockierte Rippe gehabt habe, die richtige Anlaufstelle gewesen sei (Berufung Rz. 17 f.).