Der Kläger forderte von der Beklagten die Bezahlung eines Betrags von insgesamt Fr. 13'975.00. Dieser setze sich zusammen aus Ferien- und Überstundenguthaben (Fr. 12'087.19) und ausstehendem Lohn für den Monat November 2019 pro rata temporis (Fr. 3'051.38); da aber eine Klagebewilligung nur über Fr. 13'975.00 vorliege, werde nur dieser tiefere Betrag eingeklagt.