3. 3.1. Der Kläger arbeitete ab dem 17. September 2018 als «Physiotherapeut Sportphysio» bei der Beklagten zu einem Bruttomonatslohn von Fr. 7'041.65 (inkl. Anteil 13. Monatslohn; Klage Ziff. 3 und 10; Klageantwort Rz. 6; Arbeitsvertrag vom 13. Juni 2018, Klagebeilage 3). Vom 9. bis zum 13. September 2019 erschien er nicht zur Arbeit. Er reichte für diese Zeit ein ärztliches Arbeitsunfähigkeitszeugnis ein (Klage Ziff. 4; Klageantwort Rz. 8; ärztliches Zeugnis von Dr. med. E. vom 9. September 2019, Klagebeilage 4). Am 16. September 2019 erschien er am Arbeitsort, wo ihm von D. die Kündigung per 1. November 2019 ausgehändigt wurde (Klage Ziff. 5 f.; Klageantwort Rz. 9;